Eigentümer haftet für Gehwegsicherheit
Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, indem beispielsweise ein Passant auf dem Grundstück ausrutscht, kann es teuer werden: Hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge. Im schlimmsten Fall steht sogar der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.
Hauseigentümer können dafür haftbar gemacht werden. Konrad Göbel, Produktexperte für Privathaftpflichtversicherung bei der Gothaer, rät deshalb:
„Der Inhaber eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses kann sich relativ einfach schützen, weil die meisten Privathaftpflichtversicherungen den entsprechenden Versicherungsschutz bieten. Eigentümer, die ihre Häuser nicht selbst nutzen, sollten sich hingegen mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftlichtversicherung absichern.“
Seite 3: Wann Mieter in der Pflicht sind