Cash.: Nach Plänen der Bundesregierung sollen Geringverdiener ab 2013 von einer Zuschussrente profitieren, die auch an eine bAV gekoppelt werden kann. Was halten Sie davon?
Arnold: Bei der Zuschussrente kommt es wie immer auf die Details an, beispielsweise darauf, dass ein solches Modell die Anreize zur Eigenvorsorge, wie etwa in der bAV nicht beschädigt. In diesem Zusammenhang sollte etwa die Anrechnung von bAV-Leistungen vermieden werden.
Cash.: Welche Branchentrends sehen Sie bei den fünf Durchführungswegen?
Arnold: Für die bAV-Grundversorgung werden die Direktversicherung und die Pensionskasse aufgrund ihrer Vorzüge – einfach, kostengünstig, risikoarm – die beliebtesten Durchführungswege mit den meisten Neuzusagen bleiben. Der Pensionsfonds spielt mit wenigen Ausnahmen lediglich bei der Übertragung bereits bestehender bilanzieller Verpflichtungen (Pensionsrückstellungen) eine Rolle, die Versorgung der einzelnen Arbeitnehmer ist von einer solchen Auslagerung zumeist gar nicht betroffen. Das Chancen-Risiko-Profil bestimmter Anlagestrategien berührt in diesem Fall ausschließlich den Arbeitgeber, die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen halten wir für ausreichend. Unterstützungskasse und Direktzusage werden schwerpunktmäßig für die Aufstockung der bAV eingesetzt, dort wo der Dotierungsrahmen des Parafgrafen 3.63 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht ausreicht.
Cash.: Wie bewerten Sie die Situation der firmeneigenen Pensionskassen?
Bei Diskussionen um die firmeneigenen regulierten Pensionskassen geht es in der Regel gar nicht um die unbestrittene Eignung des Durchführungswegs an sich, sondern um die Frage, ob sich eine eigene Pensionskassen unterhalb einer bestimmten Größenordnung überhaupt effizient betreiben läßt und ob der Arbeitgeber Risiken, wie eine Nachschussverpflichtung bei Unterdeckung zu tragen bereit ist. Dies können nur die betroffenen Trägerunternehmen selbst beurteilen.