Die Crowdinvesting-Plattform Exporo wächst rasant und ist mit Abstand Marktführer in diesem Segment. Doch im November informierte sie über Insolvenzanträge von zwei Projektgesellschaften, in die ihre Anleger insgesamt knapp 3,9 Millionen Euro investiert haben. Cash. fragte Exporo-Vorstand Simon Brunke nach den Hintergründen, den Folgen und seinen weiteren Planungen.
Erstmals sind zwei Exporo-Emissionen von Insolvenzen betroffen. Was ist schief gelaufen?
Brunke: Zu den genauen Ursachen, weshalb die Darlehensnehmerinnen Insolvenzanträge gestellt haben, liegen uns noch keine belastbaren Informationen vor. Beide Projekte durchliefen denselben Prüfungsprozess wie alle anderen auch und haben diesen bestanden. Die Prüfung erfolgte auf Basis derselben Unterlagen, welche auch den Banken vorlagen, die neben den Exporo-Anlegern die Objekte finanziert haben. Auch dort haben die Informationen zu einer positiven Entscheidung für die Finanzierung der Objekte geführt. Die Mitarbeiter, die bei Exporo prüfen, haben langjährige Erfahrungen im Real Estate- und Bankenbereich. Die volatile Natur dieses Geschäfts kann jedoch vereinzelt zur Folge haben, dass finanziell solide Projekte durch äußere, unvorhersehbare Einflüsse in Verzögerung geraten.
Ist schon absehbar, inwieweit die Anleger wenigstens einen Teil ihrer Investition zurückerhalten werden beziehungsweise in welchem Zeitrahmen rechnen Sie hier mit Klarheit?
Brunke: In beiden Fällen ist nunmehr durch das Insolvenzgericht Marburg ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit beiden stehen wir bereits in Kontakt, um den Sachstand sowie das weitere Vorgehen mit diesen abzustimmen. Da die Insolvenzantragstellung erst vor kurzem erfolgte, sind jedoch auch die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter noch am Beginn ihrer Ermittlungen und haben noch keine belastbaren Erkenntnisse. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. Erst an dessen Ende steht fest, ob und welche Insolvenzgründe für die betroffenen Gesellschaften vorliegen und in welcher Höhe voraussichtlich Vermögenswerte zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen werden. Auch die Werthaltigkeit der Sicherungsrechte wird voraussichtlich erst dann näher bestimmbar sein. Ab diesem Zeitpunkt würden daher auch die vom Sicherheitentreuhänder im Interesse der Anleger an Gegenständen der Darlehensnehmerinnen gehaltenen Sicherheiten verwertbar werden. Für eine bestmögliche Verwertung der Immobilien der Darlehensnehmerinnen, an denen Sicherungsrechte bestehen, wird sich der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit Exporo und mit entsprechendem Rechtsbeistand gegenüber den Insolvenzverwaltern im Interesse der Anleger einsetzen. Insoweit erfolgt schon jetzt eine enge Abstimmung mit den beiden vorläufigen Insolvenzverwaltern, auch hier sind jedoch zunächst die weiteren Erkenntnisse abzuwarten.
Wie haben die betroffenen Anleger auf die Nachricht reagiert?
Brunke: Die Reaktionen der Anleger waren in der Tat unterschiedlich. Viele spiegeln uns wieder, dass eine solche Situation zum einkalkulierten Risiko gehört und zwar unerfreulich aber letztlich nicht gänzlich unerwartet ist. Natürlich waren auch einige der Investoren zunächst besorgt. Genau wie wir auch möchten aber alle Anleger verstehen, welche Gründe letztendlich zur Schieflage der Projekte geführt haben. Hierzu sind wir, wie bereits dargestellt, in intensivem Kontakt mit beiden vorläufigen Insolvenzverwaltern und haben uns den entsprechenden Rechtsbeistand geholt. Selbstverständlich werden wir die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten und sie jederzeit umgehend über unseren aktuellen Kenntnisstand informieren. Für den schnellen Einsatz und unsere transparente Kommunikation haben wir auch viel positives Feedback erhalten.
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