„Wir wollen nicht am, sondern mit dem Schiff verdienen“

Ihre hauseigene KVG verfügt nicht über eine KVG-Zulassung der Bafin, sondern lediglich über eine Registrierung. Den freien Vermittlern mit einer Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung ist die Vermittlung von Fondsanteilen somit verboten. Über welche Vertriebskanäle wollen Sie das Angebot vertreiben?

Momentan wird das Angebot direkt durch die KVG vertrieben. Nach unserem Wissen dürfen Kapitalvermittler, die über eine Erlaubnis nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG verfügen, ebenfalls Fondsanteile vertreiben. Aus heutiger Sicht ist es nicht geplant, eine Vollzulassung als KVG bei der Bafin zu beantragen, da die regulativen Hürden bei Vollzulassung für ein mittelständisches Unternehmen, wie wir es sind, einfach zu hoch sind.

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Wie ist der Vertrieb angelaufen und mit welcher Platzierungsdauer rechnen Sie?

Die Resonanz auf den ersten Schiffsfonds nach KAGB war sehr positiv. Zur Zeit sind 55 Prozent der verfügbaren Anteile gezeichnet. Noch ist schwer abzusehen, wie lange die Platzierungsphase dauert. Laut KAGB darf sie aber längstens 18 Monate ab Beginn des Vertriebs dauern.

Werden Sie im Falle einer erfolgreichen Platzierung weitere Publikums-AIFs auflegen?

Wir arbeiten derzeit an einem Spezial-AIF, der in zwei Handysize-Massengutfrachter-Neubauten mit Langzeitcharter investiert. Wir hoffen, diesen bis zum Spätherbst diesen Jahres auf den Weg zu bringen. Weitere Details können aber leider noch nicht preisgegeben werden.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: MST

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der aktuellen Cash.-Ausgabe 8/2016.

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