Das vor knapp drei Wochen in Umlauf gebrachte „Finanzhai-Video“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zieht nun juristische Konsequenzen nach sich. Die Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler (IGVM) hat Anfang Juli Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart „wegen des Verdachts der Beleidigung in Tateinheit oder in Tatmehrheit mit übler Nachrede beziehungsweise Verleumdung“ gestellt. Der Strafantrag richtet sich gegen „alle verantwortlichen Personen, die an der inhaltlichen Erstellung und/oder öffentlichen Verbreitung“ des Videos mitgewirkt haben.
Der IGVM begründet diesen Schritt damit, dass die Macher des Videos alle Vermittler dahingehend verunglimpfen, dass sie „provisionsgeil“ agieren würden, sagte ein Sprecher der Interessengemeinschaft gegenüber cash-online.
Hintergrund: Das Video zeigt eine Beratungssituation bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzprodukten. Der Verkäufer wurde klischeehaft als Finanzhai dargestellt, als einer der die Produkte ausschließlich nur mit Blick auf die Provisionshöhe vermittelt. Die Verbraucherzentrale folgerte daraus, dass gute Beratung mit Provision nicht funktionieren könne. (ks)