Wirbel um Krankenkassen-Klagen geht weiter – gegenseitige Kritik

Angesichts der Klagewelle um Behandlungskosten haben sowohl Vertreter der Kliniken als auch die Seite der Krankenkassen ihr Vorgehen verteidigt. Der Klageweg sei in einem Rechtsstaat nicht verwerflich, teilte am Freitag die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Eisenberg mit.

Hintergrund des Streits ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Krankenkassen für die Rückforderung von Kosten eine Frist setzt.

Man müsse zum einen die Versorgung der Patienten im Auge haben und zum anderen verantwortungsvoll mit Versichertenbeiträgen umgehen.

Die Hoffnungen ruhen nun vor allem auf einem vom Gesundheitsministerium in Mainz angekündigten runden Tisch mit allen Beteiligten.

Krankenhäuser halten nicht lange durch

Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hatte am Vortag den Kassen rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Mit den Tausenden Klagen und indem sie laufende Rechnungen nicht bezahlten, verstießen sie „massiv gegen die Treuepflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Vertragspartnern“.

„Diese Vorgehensweise halten Krankenhäuser nicht lange durch“, warnte der Vorsitzende der Gesellschaft, Bernd Decker. Die Kliniken hätten einen Anspruch darauf, dass erbrachte Leistungen „zeitnah“ bezahlt würden.

Hintergrund des Streits ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Krankenkassen für die Rückforderung von Kosten eine Frist setzt.

Seite zwei: Ausschlussfrist zu Lasten der Kassen

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