Die Krankenhäuser stellten alleine auf die Erlössituation ab, daraus werde dann eine „Versorgungsproblematik“ hergeleitet. Bedauerlich sei, dass dies wiederum zu einer „Kurzschlussreaktion der Politik“ geführt habe.
Die Kassen seien dadurch in eine Situation gebracht worden, innerhalb weniger Tage reagieren zu müssen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ähnlich klang das bei der Barmer mit Blick auf die Frist in der vergangenen Woche.
Barmer klagt aktuell nicht
Ein Sprecher der Landesvertretung Rheinland-Pfalz/Saarland teilte mit: „Aus diesem Grund sahen sich offenkundig viele Kostenträger veranlasst, kurzfristig, also bis zum 9. November 2018, eventuelle Erstattungsansprüche einzuklagen.“
Die Barmer selbst klage aktuell wegen der „neurologischen Komplexpauschale“ aber nicht gegen Krankenhäuser. (dpa-AFX)
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