Wirbel um neue Nachhaftungskriterien

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW), Berlin, hat einem Pressebericht eines Brancheninformationsdienstes widersprochen, wonach rund 95 Prozent der Versicherungsvermittler ab Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts aufgrund angeblich nicht verordnungskonformen Vermögenschadens-Haftpflichtbedingungen nicht mehr vermitteln dürften.

Hintergrund ist der Beschluss des Bundesrates vom 11. Mai 2007 (cash-online berichtete), dass eine Nachhaftungsbeschränkung von den Versicherern nicht mehr eingebaut werden darf. AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth: ?Diese Meldung des ‚Versicherungstip‘ ist schlicht falsch und Panikmache. In den Versicherungsbedingungen der meisten VSH ist eine sogenannte EU-Anpassungsklausel enthalten, die den Versicherungsschutz gemäß der verkündeten Versicherungsvermittlerverordnung bestätigt. Damit besteht also auch trotz dieser Änderung ab 22. Mai 2007 gesetzeskonformer Versicherungsschutz und Vermittler mit diesem VSH-Schutz können selbstverständlich weiter arbeiten.?

Wie der AfW mitteilte, wurden ihm sowohl seitens der Hans John Makler GmbH, Hamburg, sowie der SdV e.V., München, bestätigt, dass bei beiden Anbietern in den neueren Verträgen die Erweiterung des Versicherungsschutzes prämienneutral vereinbart sei. Gleiches wurde seitens des Maklerpools BCA AG, Bad Homburg, versichert, welcher ein Allianz-Deckungskonzept anbietet. ?Der AfW geht somit und nach einhelliger Branchenmeinung davon aus, dass der größte Teil der Versicherungsvermittler Versicherungen mit der EU-Anpassungsklausel hat?, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments