Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Januar 2021 einen Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt.
Der Beschäftigte habe am 17. Juni 2020 strukturierte Produkte mit dem Basiswert Wirecard AG verkauft, teilte die BaFin mit. Die Wirecard AG machte am 18. Juni 2020 öffentlich, dass über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren.
Die Finanzaufsicht hatte den Verdacht im Rahmen ihrer Sonderauswertung entdeckt. Sie hat den Beschäftigten sofort freigestellt und ein Disziplinarverfahren eröffnet.
Compliance-Regeln verschärft
Die BaFin hat die Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter Mitte Oktober 2020 verschärft. Spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, sind seitdem nicht mehr möglich.
Foto: BaFin