Der Treuhandvertrag habe kein Auskunftsrecht für die Banken enthalten, sagte der für die Qualitätssicherung zuständige EY-Vertreter Christian Orth am Freitag im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Man habe allerdings geprüft, ob die Treuhänder Wirecard in irgendeiner Art nahestanden. „Das Prüfungsteam ist davon ausgegangen, angemessene und ausreichende Prüfungsergebnisse zu haben“, sagte Orth.
Durch die Treuhandkonten in Asien sah es so aus, als würden Drittpartner der Wirecard AG offene Rechnungen per Überweisung bezahlen – tatsächlich existierten die 1,9 Milliarden Euro aber wohl nicht. Erst als die Treuhandkonten von Singapur auf die Philippinen verlagert wurden, sei bei ihm „der Feueralarm“ angegangen, sagte Orth. Als angeforderte Testüberweisungen ausblieben, hätten die Wirtschaftsprüfer dann 2020 Kontakt mit den Bankvorständen aufgenommen. Diese hätten schließlich bestätigt, dass die Konten nicht existierten.
EY hatte die Wirecard-Bilanzen von 2009 bis 2018 geprüft und abgesegnet, lediglich für den Abschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft das Testat. Laut Münchner Staatsanwaltschaft waren die Bilanzen des Zahldienstleisters aber spätestens seit 2015 manipuliert. EY ist nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug geprüft zu haben und dem Schwindel aufgesessen zu sein.
Die inzwischen insolvente Wirecard AG hatte im Juni 2020 eingestanden, dass in der Bilanz aufgeführte 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar sind. (dpa-AFX)