Wirecard: OLG München lässt Anleger auf Schadensersatz hoffen

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Wirecard hatte im Juni 2020 zuerst erfundene Buchungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro eingeräumt und wenig später Insolvenz angemeldet.

Im Wirecard-Skandal dürfen frustrierte Anleger nach ihren immensen Kursverlusten nun doch auf Schadensersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hoffen, die die falschen Bilanzen des ehemaligen Dax-Konzerns testierte.

Das Münchner Oberlandesgericht machte am Donnerstag in einem vorläufigen Hinweis gravierende Zweifel an den Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz publik, bei denen das Münchner Landgericht Klagen gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen hatte. Laut OLG hätte das Landgericht – analog zum Dieselskandal – sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig handelte.

Der vorläufige Hinweis bedeutet nicht, dass das OLG die Wirtschaftsprüfer von EY in jedem Fall für mitverantwortlich hält, oder dass ein Erfolg der Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nunmehr garantiert wäre. Allerdings machte der 8. OLG-Senat sehr deutlich, dass das Landgericht sich nach seiner Einschätzung viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst habe.

Besonders rüffelt der Senat, dass es dem Landgericht wohl an „eigener Sachkunde“ fehle, um die in einem Gutachten der Prüfungsgesellschaft KPMG erhobenen Vorwürfe gegen EY zu beurteilen. Dafür wäre laut OLG ein Sachverständigen-Gutachten notwendig. Darüber hinaus hält das OLG dem Landgericht vor, den Bericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Bundestags ignoriert zu haben. (dpa-AFX)

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