Diese habe man „inzwischen ausführlich geprüft“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag. „Da sie konkrete Beschuldigte und Strafvorschriften bezeichnet, haben wir, wie es die Aktenordnung vorgibt, ein Ermittlungsverfahren gegen die namentlich Genannten eingetragen.“
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei die normale Vorgehensweise. Die Staatsanwaltschaft fügte hinzu: „Unsere Ermittlungen im Gesamtkomplex Wirecard führen wir weiterhin ergebnisoffen gegen zahlreiche Beschuldigte, die wir aus ermittlungstaktischen Gründen nicht offenlegen möchten.“
Die Apas hatte die Staatsanwaltschaft bereits im November eingeschaltet. Damals erklärte ein EY-Sprecher, man sehe „keinerlei Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Abschlussprüfern von EY im Fall Wirecard.“
Der FDP-Obman im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Florian Toncar, sagte: „Schon bisher sprach alles dafür, dass bei der Abschlussprüfung gravierende Fehler gemacht wurden. Dass diese sogar strafrechtliche Relevanz haben könnten, gibt dem Fall eine ganz neue Dimension.“ (dpa-AFX)