AfW-Vorstand Norman Wirth im Cash.-Interview über die künftigen Schritte der Bundesregierung zur Etablierung der Honorarberatung und die gesellschaftliche Akzeptanz der Vergütungsform.
Cash.: Aus verschiedenen Umfragen der letzten Monate geht hervor, dass nur 20 bis 30 Prozent der Deutschen bereit sind, für eine Beratung ein Honorar zu zahlen. Wie beurteilen Sie diese Ergebnisse?
Wirth: Laut einer Studie der BBDO Consulting aus dem Jahr 2010 ist die Mehrheit nicht bereit, für die Honorarberatung mehr als 50 Euro pro Stunde zu bezahlen. Jetzt müssen nur noch die vielen tausend hochqualifizierten Finanzexperten gefunden werden, die bereit sind, für ein solches Honorar alle Bevölkerungsschichten zu beraten.
Das BMF hat einen Gesetzentwurf für die honorarbasierte Anlageberatung vorgelegt. Wird es Ihrer Meinung nach eine analoge Neuregelung für die Honorarberatung im Versicherungsbereich geben?
Weder sollte es, noch wird es eine analoge Regelung im Versicherungsbereich geben. Wozu auch? Wir haben den Versicherungsberater nach Paragraf 34e GewO. Dieser arbeitet ausschließlich auf Honorarbasis.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert eine einzige Zulassung für Honorarberater, mit der zu allen Anlageprodukten beraten werden kann. Ist diese Forderung sinnvoll?
Der VZBV hat offensichtlich noch immer nicht erkannt, dass es auf die Qualität und Transparenz und nicht auf die Vergütungsform ankommt. Auch in einer Verbraucherzentrale kann man sehr schnell von einem inkompetenten „Berater“ falsch beraten werden – gegen Honorar im Übrigen.
Zudem ist der Vorschlag des Gesetzgebers, die Honorarberatung nach Produktgruppen zu regulieren insofern sinnvoll, als es dann jedem Berater freisteht, seine Kompetenz darzustellen und zu wählen. Es bleibt ja unbenommen, Honorarberater für alle Produktgruppen zu werden – mit der notwendigen Qualifi zierung.
Welche Schritte zur Etablierung der Honorarberatung erwarten Sie 2013 von der Bundesregierung?
Ich gehe davon aus, dass wir noch vor der nächsten Bundestagswahl den als Entwurf bekannten 34h GewO als Gesetz sehen werden. Das reicht dann aber auch. Die Branche hat genug mit weitreichenderen und sinnvolleren Baustellen zu tun als mit diesem Nischenthema.
Interview: Julia Böhne
Foto: Christiof Rieken