Wirtschaft warnt vor Reform der Investmentfondsbesteuerung

Die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland haben sich gegen eine steuerliche Mehrbelastung von Investmentfonds ausgesprochen. Der aktuelle Entwurf des Bundesfinanzministeriums für das Investmentsteuerreformgesetz belaste insbesondere Altersvorsorge- und Kleinsparer und führe zu einer „nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Reform treffe im Kern die Publikumsfonds, in die vor allem „Anlagebeträge von Altersvorsorgesparern und Kleinsparern fließen“, heißt es.

Die acht Spitzenverbände BDA, BDI, BGA, DIHK, GDV, HDE, ZDH sowie der Bankenverband teilten am Donnerstag gemeinschaftlich mit, dass man zwar die Bundesregierung grundsätzlich bei dem Ziel unterstütze, Zweifel an der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Investmentfondsbesteuerung zu beseitigen. Allerdings verfehle die vorliegende Fassung der Reform der Investmentfondsbesteuerung dieses Ziel.

Demnach würde der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG-E) zu einer steuerlichen Mehrbelastung, insbesondere für Altersvorsorge- und Kleinsparer, führen sowie zu einer nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland. Zudem entstehe eine „erhebliche administrative Mehrbelastung, bei den mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten, den Finanzunternehmen und den Anlegern“, kritisieren die Spitzenverbände.

Verbände sehen Altersvorsorge- und Kleinsparer benachteiligt

Die Reform treffe im Kern die Publikumsfonds, in die vor allem „Anlagebeträge von Altersvorsorgesparern und Kleinsparern fließen“, heißt es. Der Entwurf sieht vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert werden. Damit stünden Fonds weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung, so die Kritik.

Derzeit gilt für die Besteuerung das Transparenzprinzip, demzufolge die Besteuerung nicht beim Fonds, sondern allein beim Anleger erfolgt. Die Steuerfreistellung in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro pro Jahr verschone dabei die Kleinsparer und setze bei diesen Anreize zum Vorsorgesparen.

„Dieser wichtige Effekt ginge durch die Reform im Ergebnis verloren“, kritisieren die Verbände. Denn Sparer würden nach den aktuellen Plänen für Erträge aus Investmentfonds in Höhe des jährlichen Sparer-Pauschbetrages keine Erstattung der auf Ebene des Fonds einbehaltenen Steuern erhalten.

Erhebliche Nachteile für die betriebliche Altersversorgung befürchtet

Erhebliche Nachteile drohen demnach auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Die Kapitalanlage in Publikumsfonds eröffne bisher die Möglichkeit, unter vertretbarem Risiko an langfristigen Aktienkurssteigerungen auf den Kapitalmärkten zu partizipieren, heißt es. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinsphase von besonderer Bedeutung.

Deshalb sei es unverzichtbar, „dass die Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit bleiben, soweit die Anteile von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und von Unternehmen zur Abdeckung ihrer betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen gehalten werden“. Damit würde auch eine verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Doppelbesteuerung (auf Ebene des Fonds und später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung beim Rentenempfänger) vermieden.

Seite zwei: Steuerliche Schlechterstellung für institutionelle Anleger

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