Neben Publikumsfonds wären auch Spezialfonds betroffen, fahren die Verbände fort. Das sind Fonds mit weniger als 100 in der Regel institutionellen Anlegern. Anders als bisher müssten diese Fonds nach dem Gesetzentwurf einen Teil der einbehaltenen Veräußerungsgewinne sofort versteuern. Geplant sei eine jährliche Besteuerung in Höhe von zehn Prozent. „Das hätte eine deutliche Steuermehrbelastung für die Wirtschaft zur Folge“, warnen die Verbände.
Derzeit nutzen Unternehmen die Möglichkeit zur vorübergehenden Thesaurierung, um Marktschwankungen auszugleichen und damit die Erträge für ihre Kunden zu verstetigen. Diese Möglichkeit würde durch die unmittelbar anfallende steuerliche Belastung eingeschränkt. Zudem müssten die Voraussetzungen für Spezialfonds so ausgestaltet werden, dass auch für Personenunternehmen die Anlage in diese Fonds (z. B. zur Deckung von Pensionszusagen) möglich sei. Dies schließe der Gesetzentwurf aber gerade aus.
„Startup-Szene wird geschwächt“
Das Reformpaket betrifft aber nicht nur Publikums- und Spezialfonds. Die vorgesehene Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus „Streubesitz“ (Beteiligungsquote von unter 10 Prozent), die kein zwingendes Element einer Reform der Investmentbesteuerung ist, würde den Investitionsstandort Deutschland zusätzlich schwächen.
Insbesondere Beteiligungen an Startup-Unternehmen würden durch diese weitere Steuerbelastung deutlich unattraktiver, weil die Wagniskapitalgeber die bereits auf der Ebene der Startup-Unternehmen erzielten Gewinne dann noch einmal selbst versteuern müssten. Die in den Regelungen enthaltene zeitlich befristete Ausnahme für den Bereich „Business Angels“ und Startups greife dabei zu kurz, sei nicht praktikabel und unterliege „beihilferechtlichen Bedenken“.
„Grundlegende Investmentsteuerreform ist nicht erforderlich“
Die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele ließen sich nach Überzeugung der Verbände einfacher und ohne „zusätzliche steuerliche und bürokratische Belastungen“ durch gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems erreichen. Der vorliegende Entwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung bringe dagegen beides: Steuererhöhungen für Altersvorsorge- und Kleinsparer sowie für Unternehmen und einen höheren administrativen Aufwand für alle Beteiligten, insbesondere für Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Anleger, resümieren die Spitzenverbände. (lk)
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