Außerdem sollen Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. Das Merkblatt richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der BaFin, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben. „Das Merkblatt ist ein wichtiger Baustein für unsere Aufsicht über die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Denn neben der Prüfung einzelner Unternehmen ist es wichtig, unsere Erwartungen gegenüber der Branche zu kommunizieren.“
Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf dem Produktfreigabeverfahren. Lebensversicherer sollen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte gewährleisten und die hierfür nötigen Prozesse einrichten. Die Produkte müssen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen, die der Versicherer zuvor als Zielmarkt bestimmt hat. Produkte müssen Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen. Bei der Festlegung von Renditezielen sollten Versicherer unterscheiden zwischen einem nominalen Anlageerfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten, und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation. Darüber hinaus sollen Fehlanreize im Vertrieb durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden.
„Wohlverhaltensregeln haben eine besondere Bedeutung“, so Grund weiter. „Es geht darum, Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden.“ Dabei verfolgt die BaFin einen risikobasierten Aufsichtsansatz. Sie wird vor allem die Versicherer näher prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich sehr hoch sind; außerdem die Versicherer, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler auffällig hoch sind. Die BaFin wird diesen Aufsichtsansatz separat auf ihrer Homepage darstellen.