Wohn-Riester: Mit Förderung zum Eigenheim

Seit geraumer Zeit kann die Riester-Förderung auch für einen Bausparvertrag oder ein Immobiliendarlehen eingesetzt werden. Die Nutzung des Wohn-Riesters ist zwar an Auflagen gebunden – durch seine Multifunktionalität ist die Nachfrage trotzdem hoch.

Die Nutzung des Wohn-Riesters ist an Auflagen gebunden. So muss die geförderte Immobilie selbst genutzt und darf nur vorübergehend vermietet werden.
Die Nutzung des Wohn-Riesters ist an Auflagen gebunden. So muss die geförderte Immobilie selbst genutzt und darf nur vorübergehend vermietet werden.

Bausparen bietet den Kunden einige Vorteile, die klassische Hypothekendarlehen nicht oder nur eingeschränkter bieten.

Nutzung staatlicher Förderungen

Dazu gehören kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten und die Nutzung verschiedener staatlicher Förderungen.

„Ein weiteres Motiv der Kunden, einen Bausparvertrag abzuschließen, liegt auch in der Tatsache, dass es keinen Risikoaufschlag für eine Grundbuchabsicherung im zweiten Rang oder Kleinstdarlehen gibt, wie es sonst in der Baufinanzierungsbranche üblich ist“, ergänzt Reinhard Klein, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Riester-Förderung

Seit einigen Jahren kann zudem die Riester-Förderung auch für einen Bausparvertrag oder ein Immobiliendarlehen eingesetzt werden.

Bei den Bundesbürgern stößt dies bisher auf große Resonanz. Entsprechende förderfähige Bausparverträge haben sich am Markt etabliert.

„Während der Riester-Markt insgesamt stagniert, erfreut sich Wohn-Riester großer Beliebtheit. Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind heute Wohn-Riester-Verträge“, erklärt
Klein.

Seite zwei: Vorteil von über 27.000 Euro

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