Im Falle einer Beschädigung der Immobilie selbst, etwa durch eine außer Kontrolle geratene Silvesterrakete oder einen größeren Hausbrand, sei eine Wohngebäudeversicherung notwendig.
Diese zahlt laut Dr. Klein auch Aufräumarbeiten und die Kosten für einen Hotelaufenthalt, falls die Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist.
Schneelast auf dem Dach
Eine geschlossene Schneedecke kann einiges an Gewicht mit sich bringen und so schwere Schäden bis hin zum kompletten Einsturz verursachen. Eine einfache Wohngebäudeversicherung reicht für derartige Schäden jedoch nicht aus.
„Schnee gehört ähnlich wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und, um gegen diese Risiken abgesichert zu sein, brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung“, weiß Experte Schaefer.
Auf eine derartige Absicherung sollten Dr. Klein zufolge besonders Hausbesitzer in schneereichen Regionen, und Eigentümer einer Immobilie mit Flachdach achten. (bm)
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