Außerdem darf der Vermieter einen befristeten Mietvertrag eingehen, wenn die Räume anschließend als Werkswohnung – zum Beispiel auch für einen Hausmeister – genutzt werden sollen.
Doch Vorsicht: Selbst wenn einer dieser Gründe genannt wird, kann sich der Vermieter noch nicht Gewiss sein, dass die Begründung ausreicht und bei einem Rechtsstreit vor Gericht Bestand hat. Das hängt bei Zeitmietverträgen immer auch vom Einzelfall ab.
Kommt die Begründung des Zeitmietvertrags verspätet?
Wann sich der Vermieter erklären muss, ist im Gesetz nicht festgelegt, aber spätestens bei Vertragsabschluss muss er dem Mieter den Grund für die Befristung schriftlich mitteilen. Das kann direkt im Mietvertrag geschehen oder in einem Zusatz zum Vertrag.
Verspätet und wirkungslos ist die Regelung, falls der Vermieter erst nach der Unterschrift unter den Mietvertrag erklärt, das Mietverhältnis sei befristet.
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