Wohnen auf Zeit – Fallstricke bei befristeten Mietverträgen

 

Was gilt, wenn die Befristung unwirksam ist?

Fehlt ein konkreter und gesetzlich anerkannter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mieter haben dann einen ganz regulären Mietvertrag abgeschlossen und genießen den gesetzlichen Kündigungsschutz.

Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass Sie jetzt jederzeit kündigen können. An die Stelle der unwirksamen Befristung kann ein beiderseitiger Kündigungsverzicht treten.

Die unwirksame Befristung ist dann so umzudeuten, dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit möglich ist, wenn das dem Willen von Vermieter und Mieter entspricht (BGH, Az.: VIII ZR 235/12).

 

Seite 4: Nachteile überwiegen

 

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