Nur Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden zu 100 Prozent zur Wohnraumfläche gezählt. Bei schrägen Wänden bis zu zwei Metern Höhe wird erst alles ab einem Meter Raumhöhe berechnet, aber nur zu 50 Prozent.
Wie wird berechnet?
Flächen unter einem Meter werden außer Acht gelassen. Für den Raum unterhalb von Treppen gilt das Gleiche: Erst bei einer Höhe ab einem Meter beziehungsweise ab der dritten Treppenstufe wird die Hälfte der Fläche angerechnet. Ebenso unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und Co.: Sie werden nur zu 50 Prozent angerechnet.
Bei Balkonen, Loggien und Terrassen beispielsweise hängt es vom Vertrag ab: In der Regel wird ein Viertel ihrer Fläche eingerechnet, höchstens aber die Hälfte. Bei Tür-, Fenster- und Wandnischen kommt es darauf an, ob sie bis zum Boden reichen: Erst dann und mit einer Mindesttiefe von 13 Zentimetern werden sie auf die Wohnfläche angerechnet. (dr)
Grafik: empirica