Wohngebäude- und Hausratversicherung: Neuer Analysefilter soll Lücken aufdecken

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat einen neuen Analysefilter entwickelt, mit dem Leistungslücken in der Wohngebäude- und Hausratversicherung aufgedeckt werden sollen.

Michael Franke, Franke & Bornberg

Kann ein Kunde nach einem Wechsel des Versicherers nicht genau belegen, wann ein Gebäudeschaden eingetreten ist, muss im Zweifel keiner der beiden Versicherer zahlen, urteilte das Oberlandesgericht Celle am 10. Mai 2012 (Aktenzeichen: 8 U 213/11). Diese Leistungslücke werde ab sofort von den Analysetools von Franke & Bornberg erfasst, teilt das Unternehmen mit.

Schneller reagiert als der Markt

Damit bewege man sich deutlich vor dem Markt, sagt Geschäftsführer Michael Franke, erst kürzlich habe die Interrisk als erster Versicherer angekündigt, die Lücke durch eine Erweiterung ihrer Versicherungsbedingungen zu schließen, so Franke.

„Kein Verlass auf Branchengepflogenheiten der Versicherer“

Die neue Filterfunktion solle Vermittler auf die Bedingungsänderungen weiterer Versicherer vorbereiten. „Die neuen Klauseln der Interrisk, die zum April angekündigt wurden, haben aus unserer Sicht Initialwirkung, andere werden folgen – für Makler entsteht damit der Bedarf an aktuellen Bewertungen und Analysetools“, so Franke, denn in Zeiten harten Wettbewerbs sei auf Branchengepflogenheiten und Leistungsaussagen der Versicherer kein Verlass.

Auch wenn Versicherer künftig Wohngebäude- oder Hausratschäden selbst bei unklarer Zuständigkeit bearbeiten und gegebenenfalls in Vorleistung treten, können später Leistungsrückforderungen entstehen, meint der Versicherungsexperte. Das Analysehaus rechne in naher Zukunft mit qualitativ sehr unterschiedlichen Klauseln, daher sei eine exakte Analyse wichtig, um „Placebo-Klauseln“ zu entlarven. (lk)

Foto: Stefan Neuenhausen

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