Wohnpolitik: IVD nimmt Stellung zu Koalitionsplänen

Nach dem positiven Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheids gilt es für die Koalitionsparteien nun, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne in die Tat umzusetzen. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, beurteilt diese Vorhaben.

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Besonders die Pläne für die neue Grundsteuer C treffen auf Kritik vonseiten des Immobilienverbandes IVD.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD umfasst unter anderem auch eine Reihe von wohn- und baupolitischen Vorhaben. Doch wie sinnvoll sind diese, und wie können sie sich auf den angespannten Wohnungsmarkt auswirken?

Grundsteuer C und Sonder-Afa

Die neue Grundsteuer C solle fällig werden, wenn ein Grundstück mit Baurecht längerfristig nicht bebaut werde. „Eine Straf-Grundsteuer, um nichts anderes handelt es sich hier, wurde schon seit einiger Zeit diskutiert. Bauträger und Eigentümer werden in ihrer freien Entscheidung beschränkt“, kritisiert Schick.

Gleichzeitig sei noch nicht geklärt, ob diese Variante der Grundsteuer verfassungsgemäß sei. Daher schlage der IVD vor, stattdessen positive Anreize für eine Bebauung der Grundstücke zu schaffen.

Weiterhin soll der freifinanzierte Mietwohnungsbau laut Koalitionsvertrag mit einer Sonderabschreibung von fünf Prozent über vier Jahre gefördert werden. “ Wir begrüßen diese Maßnahme sehr. Allerdings ist die Befristung bis 2021 zu kurz gedacht“, sagt Schick.

Baukindergeld

Dem IVD zufolge sieht der Koalitionsvertrag einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die Einkommensgrenze betrage 75.000 Euro plus 15.000 je Kind.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren für eine neue Eigentumsförderung stark gemacht. Nach 13 Jahren reiner Mietenpolitik rückt die Förderung von Wohneigentum wieder in den Fokus“, kommentiert Schick.

Dies sei ein Erfolg, jedoch werde im parlamentarischen Verfahren noch über die Modalitäten zu diskutieren sein. Wichtig sei eine Förderung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen, damit auch diesen der Kauf eines Eigenheims möglich werde.

KfW-Bürgschaftsprogramm

Zur Absicherung eines Teils des Kaufpreises oder der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums mit einer Laufzeit von 20 Jahren sei die Einführung eines Bürgschaftsprogramms der KfW angedacht.

Schick spricht sich dafür aus: „Die Förderung und Sicherung der Eigentumsbildung gerade für untere und mittlere Einkommen ist grundsätzlich sehr positiv zu bewerten. Auch den Ansatz am Eigenkapital finden wir begrüßenswert.“

Es komme allerdings sehr auf die konkrete Funktionsweise und die Rahmenbedingungen an. So könne beispielsweise über erwerberschützende Maßnahmen, wie eine längere Zinsbindung von 15 Jahren, nachgedacht werden.

Seite zwei: Freibetrag Grunderwerbssteuer

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