Den Koalitionsplänen nach, soll die oft kritisierte Mietpreisbremse verschärft werden, um endlich bundesweit greifen zu können. „Zwar bleibt die Regelung bestehen, dass bei Neuverträgen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liegen darf, neu ist aber, dass Vermieter die vorherige Miete offenlegen müssen,“ sagt Scharfenorth.
Weiterhin dürfe bei Mieterhöhungen in Zukunft nur noch ein gestiegener Mietspiegel als Begründung gelten. Auch eine Veränderung der Modernisierungsumlage werde sich erleichternd für Mieter auswirken.
Von vormals elf auf acht Prozent wird die Sonderform der Jahresmieterhöhung laut Baufi24.de gesenkt. Eine zusätzliche Kappungsgrenze solle dafür sorgen, dass Mieter weiterhin ihre Miete zahlen können. (bm)
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