Mietpreisbremse: Politik versus Immobilienbranche

Um steigenden Mieten in Ballungsräumen entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung Anfang Oktober 2014 die Mietpreisbremse. Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Es soll in 2015 in Kraft treten und nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt gelten. Die Gebiete werden von den Bundesländern für jeweils fünf Jahre festgelegt.

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Ursprünglich sollten neue Wohnungen nur bei ihrer Erstvermietung nicht unter den Mietpreisdeckel fallen. Die Bundesregierung beschloss in weiteren Sitzungen jedoch, dass alle erstmals genutzten oder vermieteten Wohnungen auf Dauer davon ausgenommen sind.

Der notwendige Bau neuer Wohnungen darf aus Sicht des Bundeskabinetts nicht unterdrückt werden. Stolz erwartet von der Mietpreisbremse keine Entspannung in den besonders begehrten Wohnimmobilienmärkten.

Keine Regulierung von Neubaumieten

„Die Mieten bei Bestandsimmobilien werden auf ihrem jetzigen Niveau bleiben, wobei viele Eigentümer vor Inkrafttreten des Gesetzes und dem Erlass der Verordnungen der Bundesländer ihren Spielraum nach oben ausschöpfen dürften“, glaubt Stolz. „Damit klettert das Mietniveau in den angespannten Märkten erstmal nach oben, bevor der Aufwärtstrend leicht gebremst wird.“

„Die Vorzieheffekte – sprich Mieterhöhungen sind bereits jetzt an den „engen Märkten“ messbar“, sagt Beyerle. „Es wurde keine einzige Wohnung mehr geschaffen – von der Verunsicherung der Mieter und Investoren ganz zu schweigen.“ „Im Neubau werden die Mieten voraussichtlich weiter steigen, da das Segment von der Mietpreisbremse komplett ausgenommen ist. Bauträger und Eigentümer haben also zwischen der Planung und der tatsächlichen Vermietung Zeit, die Mieten an die tatsächliche Nachfrage anzupassen“, sagt Stolz.

Seite drei: Mietpreisbremse schreckt Investoren ab

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