WEG als Kontoführer
Würde ein Mitglied der WEG insolvent werden, droht bei einem offenen Fremdgeldkonto keine Gefahr – Eigentümerin ist schließlich die WEG als Gemeinschaft. Wohnungseigentümer sollten sich informieren, wie ihre WEG-Gelder angelegt sind. Aufschluss darüber geben die Kontoeröffnungsdokumente: Ist die WEG darin als Kontoinhaber genannt, können die Eigentümer beruhigt sein: Es handelt sich um ein offenes Fremdgeldkonto.
Sind die WEG-Gelder auf einem Treuhandkonto angelegt, sollten die Eigentümer einen Wechsel der Kontoform anstreben – Ansprechpartner ist der Verwalter, der das Konto umschreiben lassen muss. Dabei ist zu beachten: Nicht alle Banken bieten offene Fremdgeldkonten an, eventuell ist ein Wechsel der Bank notwendig.
Wohnungseigentümer sollten sich informieren, welche Bank offene Fremdgeldkonten für WEGs anbietet. Auch innerhalb eines Bankhauses ist das nicht einheitlich geregelt und kann sich von Region zu Region unterscheiden. Wer über den Kauf einer Eigentumswohnung nachdenkt, sollte sich im Vorfeld über die Kontoführung erkundigen. So können böse Überraschungen vermieden werden.
Autor Thomas zur Oven ist Geschäftsführer der Wohnbau Service Bonn GmbH
Foto: Wohnbau Service Bonn