Beim Thema Wohnungsbau zeigt die Große Koalition ebenfalls Initiative. Rhetorisch jedenfalls lässt der Koalitionsvertrag keine Wünsche offen: Darin wird das klare Ziel formuliert, bis Ende 2021 für 1,5 Millionen neue Wohnungen zu sorgen, was dem tatsächlichen Wohnraumbedarf ungefähr entspricht. Angekündigt ist zu diesem Zweck eine „Wohnraumoffensive“. Hehre Worte, denen allerdings Taten folgen müssen. Avisiert ist eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit Bundesmitteln mindestens bis 2021, der frei finanzierte Mietwohnungsbau soll zudem durch eine Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr über vier Jahre angekurbelt werden.
Worüber in den Medien nicht viel berichtet wird – was in der Praxis bei der richtigen Ausgestaltung aber viel bewegen könnte –, sind darüber hinaus die von der Großen Koalition angekündigten Maßnahmen zur verstärkten Baulandausweisung, zur effizienteren Gestaltung von Genehmigungsverfahren und zur Senkung der Baukosten.
Verbesserung des Bauplanungsrechts angedacht
Beispielsweise wollen Union und SPD zur Unterstützung der Kommunen bei der Aktivierung von Bauland das Bauplanungsrecht verbessern, mehr Nutzungsmischungen in Wohn- und Gewerbegebieten ermöglichen und Landwirten Steueranreize geben, ihre Äcker zum Zweck von Wohnbau zu verkaufen. Zudem wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) explizit nicht verschärft und überflüssige Bürokratie bei den Bauvorschriften abgeschafft. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, von dem viele dieser Vorschläge stammen und in dem Immobilienverbände mit der Politik zusammenarbeiten, soll fortgeführt werden.
Im Koalitionsvertrag angekündigt ist außerdem die Einführung einer Grundsteuer C, die fällig wird, wenn ein Grundstück mit Baurecht über längere Zeit nicht bebaut wird. Das klingt zwar populär, aber eine solche Straf-Grundsteuer beschränkt Bauherren und Eigentümer in ihrer freien Entscheidung, und ob das überhaupt verfassungsgemäß ist, ist zumindest anzuzweifeln. In den 1960er-Jahren gab es schon einmal eine Grundsteuer C, nach wenigen Jahren wurde sie wegen Erfolglosigkeit aber wieder abgeschafft.
Auf einem Wohngipfel soll 2018 ein Aktionsplan verabschiedet werden
Eine sinnvolle Maßnahme ist allerdings der noch in diesem Jahr geplante Wohngipfel, zu dem Vertreter sämtlicher relevanter Akteure beim Thema Wohnen zusammenkommen und einen gemeinsamen Aktionsplan verabschieden. Der Wohngipfel war eine explizite Forderung aus der Immobilienbranche. Er ist eine Gelegenheit für alle Seiten, von Mieterverbänden und Gewerkschaften bis hin zu Wirtschafts- und Vermieterverbänden, in einem konstruktiven Austausch mit der zuständigen Politik die im Koalitionsvertrag festgehaltenen guten Ansätze zu einer sinnvollen Wohnungs- und Baupolitik auszugestalten.
Dass die künftige Bundesregierung verstanden hat, dass dringend Maßnahmen von höchster Stelle zur Beseitigung des Wohnraummangels ergriffen werden müssen und dass die Probleme nur gemeinsam mit Wirtschafts- und Mietervertretern gelöst werden können, ist ein gutes und hoffnungsvolles Zeichen.
Seite drei: Neue Regulierung im Mietrecht erschweren private Investitionen