Elektrokleinstfahrzeuge liegen im Trend. Insbesondere E-Scooter. In Deutschland sind bisher nur für Fahrten auf Privatgelände zugelassen, doch nun sollen sie bald auch auf öffentlichen Straßen erlaubt sein. Die Württembergische Versicherung hat bereits die entsprechende Versicherung konzipiert. Die wichtigsten Punkte im Umgang mit den kleinen Flitzern.
Tretroller mit Elektromotor sind leise, umweltschonend und eine praktische Lösung zum Beispiel für städtische Pendler, um die Strecke zwischen Bus- oder Bahnstation und Arbeitsplatz zurückzulegen.
Die sogenannten E-Scooter verbinden Bequemlichkeit mit Umweltfreundlichkeit und dürfen bereits in der Schweiz wie auch in einigen EU-Ländern am Straßenverkehr teilnehmen, zum Beispiel in Österreich, Finnland, Norwegen, Belgien und Dänemark.
Auch in Deutschland sollen sie bald auf öffentlichen Straßen erlaubt sein: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) über die Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr wurde vom Bundestag bereits verabschiedet und soll nach Zustimmung des Bundesrats Mitte/Ende Juni in Kraft treten.
Zur Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h nach der künftigen eKFV in Deutschland eine Versicherungsplakette in Form eines Klebekennzeichens.
Dieses weist die Kfz-Haftpflichtversicherung nach und ist gut sichtbar am Fahrzeug zu befestigen. Sobald die eKFV in Kraft tritt und die E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, bietet die Württembergische diesen Versicherungsschutz für nur 29,90 Euro Jahresbeitrag an. Die Abrechnung erfolgt taggenau.
Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassen 100 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person stehen maximal 15 Millionen Euro (Personenschaden) zur Verfügung.
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