Karl Schiller, erster sozialdemokratischer Bundesminister für Wirtschaft der BRD, würde sich vermutlich im Grabe umdrehen angesichts der Gesetzesinitiative zur Einführung des Bestellerprinzips auch beim Immobilienkauf.
Statement von Dr. Wulff Aengevelt, Aengevelt Immobilien
Als hochrenommiertem Wissenschaftler und Professor für Wirtschaftstheorie wäre Schiller klar gewesen, dass zeitnah nur ein für breite Kreise gezielt miet- und kaufpreisgerechtes Wohnungs(über)angebot die aktuellen knappheits- und energiesparbedingten Preiserhöhungstrends durch gezielt vermehrte Auswahlmöglichkeiten bremsen kann.
Die von breiten Branchenkreisen abgelehnte Ausweitung des Bestellerprinzips baut dagegen keine einzige neue Wohnung, sondern bedeutet für den Verbraucher stattdessen eine Vielzahl gravierender Nachteile:
Kaufpreise steigen weiter
1. Analog zum Vermieter preist auch der Immobilienverkäufer die zukünftig allein auf seine Schultern verlagerte Maklercourtage in der Regel preiserhöhend ein.
Einer Umgehung eines dahin gehenden Verbotes kann nicht Wirksam vorgebeugt werden. Für den Käufer bedeutet dies also einen weiter steigenden Kaufpreis.
2. Durch die Kaufpreiserhöhung steigen in der Folge auch die von der öffentlichen Hand in den letzten Jahren in 14 von 16 Bundessländern mehrfach exorbitant erhöhte Grunderwerbsteuer und die Notarkosten. Diese Mehrkosten muss ebenfalls allein der Erwerber stemmen.
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