Der Gewinn aus dem Verkauf beziehungsweise dem Einlösen von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist steuerfrei. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil.
In seiner Urteilsbegründung (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14) vom 12. Mai 2015 stellt der BFH darauf ab, dass es sich bei einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung nicht um eine Kapitalforderung sondern um den Anspruch auf eine Sachleistung handele, der „Lieferung physischen Goldes“.
Gleichstellung mit Handel von physischem Gold
Damit stellt der BFH den Kauf und Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen mit dem direkten Kauf oder Verkauf von physischem Gold gleich. (nl)
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