Zahnersatz: Höherer Festzuschuss – die Lücke bleibt

Seit 1. Oktober zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz. Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent übernommen. Bei regelmäßig nachgewiesener Zahnvorsorge im Bonusheft kann es sogar bis zu 75 Prozent geben. Doch Festzuschuss und erhöhte Prozentsätze werden nur für die einfache Regelversorgung gewährt. Die Lücken bleiben.

Seit 1. Oktober zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz. Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent übernommen. Bei regelmäßig nachgewiesener Zahnvorsorge im Bonusheft kann es sogar bis zu 75 Prozent geben. Doch Festzuschuss und erhöhte Prozentsätze werden nur für die einfache Regelversorgung gewährt. Die Lücken bleiben.

Seit 1. Oktober zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz. Statt bisher 50 Prozent werden künftig 60 Prozent übernommen.

Bis zu 75 Prozent

Bei regelmäßig nachgewiesener Zahnvorsorge im Bonusheft kann es sogar bis zu 75 Prozent geben. Die Prozentsätze lassen auf den ersten Blick eine auskömmliche Versorgung vermuten. Patienten müssen jedoch weiterhin mit hohen Eigenbeteiligungen bei Zahnersatz rechnen, erklärt die Universa. 

Denn der Festzuschuss und die erhöhten Prozentsätze werden nur für eine einfache Regelversorgung gewährt. Diese darf nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches nur ausreichend und zweckmäßig sein. Für hochwertigen Zahnersatz müssen Kassenpatienten weiterhin tief in die eigene Tasche greifen.

Implantat mit Krone: 2.795 Euro aus der eigenen Tasche

Ein Praxisbeispiel der Universa verdeutlicht die Lücke: Ein Implantat mit Krone kostet rund 3.330 Euro. Die Kasse übernimmt davon maximal 535 Euro. Die restlichen 2.795 Euro müssen Patienten selbst bezahlen.

Wer sich vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen schützen will, für den ist deshalb eine private Zahnzusatzversicherung unverändert empfehlenswert. Allerdings sollte man beim Abschluss darauf achten, dass der Tarif auch für hochwertigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Implantate leistet und die Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte übernommen werden. (dr)

Foto: Shutterstock

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