Die Assekuranz-Ratingagentur Assekurata hat Zahntarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) analysiert und kommt zu einem erfreulichen Ergebnis: Knapp die Hälfte der getesteten Krankenversicherer verfügt über ein sehr gutes oder gutes Bedingungswerk.
Im Rahmen der Studie wurde laut Assekurata insgesamt 41 Zahntarife untersucht, jeweils getrennt nach der Zielgruppe Erwachsene und Kinder.
Erwachsenentarife im Test
Bei den Erwachsenen konnte den Studienmachern zufolge die Inter mit der Police „Tarifkombination Inter QualiMed Z Z90 und Z Pro“ überzeugen. Dahinter positionieren sich die Axa mit dem Produkt „Dent-Premium U“ und die Gothaer mit ihrer Zahnpolice „Tarifkombination MediZ Premium + MediProphy“. Alle drei Tarife lägen somit leistungsmäßig sehr nahe beieinander und erlangten das Gesamturteil sehr gut (1,0) für ihre Bedingungsqualität.
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Kindertarife im Test
Bei den Kindertarifen liegen laut der Untersuchung gleich vier Versicherer mit der Qualität ihrer Policen gleich auf: Die Inter mit „Tarifkombination Inter QualiMed Z Z90 und Z Pro“, die Axa mit dem Tarif „Dent-Premium U“, die Württembergische mit „Tarifkombination ZE90+ZBE“ und die Deutsche Familienversicherung mit der Zahnschutzpolice „DFV-ZahnSchutz Exklusiv plus“ erhielten allesamt die beste Bewertung sehr gut (1,1).
Laut Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will hat sich der Leistungsumfang der Zahntarife in den letzten zehn Jahren zunehmend verbessert.
Begrenzung bei kieferorthopädischer Behandlung
Einziges Manko seien marktweit große Unterschiede bei der Übernahme kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder und Jugendliche, so Will. Die Leistung sei in vielen Fällen pro Kalenderjahr oder pro Versicherungsfall auf einen Maximalbetrag begrenzt, was aufgrund der Häufigkeit und hohen Kosten der Behandlung allerdings nachvollziehbar sei, erklärte der Versicherungsanalyst.
Zugleich betonte Will, dass Vermittler und Kunden aufgrund von Haftungs- und Absicherungsgesichtspunkten die Sinnhaftigkeit von jenen Kindertarifen hinterfragen sollten, die primär für Zahnersatzmaßnahmen und nicht für Kieferorthopädie leisteten. (nl)
Foto: Assekurata