Der Zeitpunkt für ein Gespräch zum Thema Erben ist vielen gar nicht so wichtig (41 Prozent). Dies zeigt eine zusätzliche Online-Studie, die zu dem Thema durchgeführt wurde. Vielen der Befragten scheint es jedoch empfehlenswert, spätestens dann darüber zu sprechen, wenn ein Testament verfasst wird (36 Prozent) oder wenn jemand schwer erkrankt (21 Prozent). Ein gutes Fünftel ist der Meinung, dass sich Familienzusammenkünfte für ein solches Gespräch anbieten (22 Prozent).
Lediglich ünf Prozent der Befragten halten allerdings das Familienfest zu Weihnachten für einen guten Zeitpunkt für ein Gespräch zum Thema Erbschaft. Eine große Übereinstimmung besteht bei der Frage, wer ein solches Gespräch eröffnen sollte: 81 Prozent der Befragten geben an, dass am ehesten die Person die Initiative ergreifen sollte, die etwas vererben wird.
Auch der digitale Nachlass muss geregelt sein
E-Mails, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste: Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. Die Hälfte (50 Prozent) der Befragten gibt an, dass jeder selbst für seinen digitalen Nachlass verantwortlich sei und entsprechende Regelungen treffen sollte. 57 Prozent meinen, dass die Erben Zugriff auf den digitalen Nachlass einer Person haben sollten. In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2018 entschieden. Hiernach gelten für den digitalen Nachlass die allgemeinen erbrechtlichen Grundsätze. Netzwerkbetreiber haben den Erben umfassend Zugriff auf Nutzerkonten und digitale Inhalte zu gewähren. Wer dies nicht wünscht, muss von sich aus aktiv werden.
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