Der Deutsche Derivateverband (DDV) verlangt von der Europäischen Kommission, die derzeitige Risikoklassifizierung von Investmentfonds nicht auf Zertifikate zu übertragen. Diese sei dafür ungeeignet und bilde das Risiko-Ertragsprofil nicht korrekt ab, so der Verband.
„Jeder Privatanleger sollte sich vor einer Investition darüber klar werden, welches Risiko in der jeweiligen Finanzanlage steckt. Hier sind Fehleinschätzungen fatal. Dem wird aber Vorschub geleistet, wenn Finanzprodukte mit sehr unterschiedlichen Risikoprofilen in einen Topf geworfen werden. So würden bei einer generellen Anwendung der KIID-Definition Aktienfonds in die gleiche Risikoklasse wie spekulative Optionsscheine fallen. Das ist so, als würde man Hauskatze und Tiger auf eine Stufe stellen“, sagt Dr. Hartmut Knüppel, geschäftsführender Vorstand des DDV.
Der von der EU-Kommission für das Kundennformationsblatt KIID bereits gewählte Klassifizierungsansatz für Investmentfonds sieht vor, dass jedes Produkt auf einer Risiko-Skala von 1 (geringes Risiko bei potentiell geringerem Ertrag) bis 7 (hohes Risiko bei potentiell höherem Ertrag) eingestuft wird. diese Skala ist laut DDV unpassend: „Im fünfstufigen Risikoklassifizierungssystem der EDG, den der DDV bereits seit 2005 für Zertifikate verwendet, würden breit diversifizierte Aktienfonds dagegen in die mittleren Risikoklassen eingestuft. Das macht ihren Abstand zu wirklich riskanten Produkten deutlich.“ Das Risiko eines Finanzproduktes könne ein Privatanleger nur dann einfach nachvollziehen und im Vergleich zu anderen Anlageformen einordnen, wenn die entsprechende Kennzahl aussagekräftig und sachgerecht ist. Die EDG-Risikoklassifizierung hat sich bewährt. Sie sollte deshalb die Grundlage für die weiteren Überlegungen der Kommission bilden“, so Knüppel.
Der DDV sieht sich durch eine Studie von Professor Lutz Johanning unterstützt. Hintergrund der Forderung des DDV ist der kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte für Kleinanleger (sogenannte Packaged Retail Investment Products = PRIPs). Damit will die Europäische Kommission die Markttransparenz für private Anleger erhöhen. Dieses sehr sinnvolle Ziel soll durch eine produktübergreifende Vereinheitlichung und Vereinfachung der Produktinformationen erreicht werden.
Johanning: „Die Risikokennzahl sollte die Verständlichkeit der Produkte hinsichtlich ihres Risikos verbessern, die Risiken verschiedener Produkte für die Anleger vergleichbar machen und tatsächliche Verlusteintritte prognostizieren. Die EU-Kommission verfolgt das richtige Ziel, die konkrete Umsetzung bedarf jedoch unseres Erachtens noch einiger Anpassungen.“ (mr)
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