Der Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht überraschend eine rückwirkende Änderung für die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Zertifikaten vor. Darauf weist die Kanzlei Rödl GmbH, Nürnberg, hin.
Nach dem neuesten Gesetzentwurf fallen demnach Veräußerungsgewinne aus Zertifikaten bereits dann unter die geplante Abgeltungssteuer, wenn die Papiere nach dem 14. März 2007 erworben wurden und nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden. Bisher war als Stichtag für den Kauf der 31. Dezember 2008 vorgesehen gewesen, der auch weiterhin für allen anderen Wertpapiere gelten soll.
Betroffen von der rückwirkenden Änderung sind unter Umständen auch geschlossene Fonds, die ihre Investitionen über Zertifikate vornehmen. Ein solches Konstukt hatten zuletzt vor allem einige Private-Equity-Fonds gewählt.
?Es kann nicht empfohlen werden, den Vertrieb mit Prospekten, die die Steuerfreiheit des Verkaufs oder der Einlösung der Zertifikate propagieren, ohne deutlichen Hinweis auf die Rechtsentwicklung fortzuführen?, betont Martin Führlein, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Rödl. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent des Gewinns plus Solidaritätszuschlag und würde die Rentabilität der Anlagen entsprechend verringern.
Die geplante Änderung wurde im Finanzausschuss des Bundestages auf Anregung des Bundesrates beschlossen. Trotzdem sei grundsätzlich offen, ob das Vorhaben im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird, so Führlein. So stelle sich bespielsweise die Frage, ob die Ungleichbehandlung der Zertifikate gegenüber anderen Wertpapieren verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.