Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter auf 2023 verschoben

Foto: Going Public
Going-Public-Vorstand Ronald Perschke

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 22. September beschlossen, den Beginn der Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 zu verschieben. Ab diesem Datum können Eigentümer verlangen, dass ihr Verwalter über eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation verfügt und diese nachweisen kann.

Als Nachweis dient insbesondere die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter gemäß Paragraf 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnimmobilienverwalter können sich ab sofort bei der Going Public Akademie für Finanzberatung auf diese neue IHK-Prüfung vorbereiten. Dafür stehen laut Vorstand Ronald Perschke zwei Online-Lehrgangsangebote zur Auswahl.

Einige Wohnimmobilienverwalter können – unter bestimmten Voraussetzungen – eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist nutzen. Diese verschiebt den Beginn der Zertifizierungspflicht auf Juni 2024. Erst ab diesem späteren Zeitpunkt muss dann die Zertifizierung nachgewiesen werden. „Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist für das Nutzen dieser Übergangsfrist jedoch nicht der Berufseintritt des Verwalters vor dem 1. Dezember 2020 maßgeblich. Entscheidend für die Übergangsfrist ist hingegen der Zeitpunkt, ab dem das Verwaltermandat für die jeweilige WEG übernommen wurde. Das bedeutet, dass die Zertifizierungspflicht ab 1. Dezember 2023 für alle WEG-Mandate gilt, die nach dem 1. Dezember 2020 in den Bestand des Verwalters aufgenommen wurden“, klärt Going Public in einer Pressemitteilung auf.  

Auch juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich zertifizierter Verwalter nennen. Dafür müssen aber alle bei ihnen beschäftigte Personen, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder nach Paragraf 7 ZertVerwV (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung) einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sein.

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