Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für technische Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungs-Verordnung.
In seiner Stellungnahme bemängelt er insbesondere die Komplexität und den Detailgrad der Vorgaben, aber auch die fehlende Proportionalität der Regelungen nach Größe und Ausrichtung der verpflichteten Unternehmen. Demnach müssen Fondsmanager und andere Finanzmarktakteure künftig umfassend und detailliert über Nachhaltigkeitsaspekte auf ihrer Website, in Verkaufsprospekten und Jahresberichten informieren. So soll etwa über ein Template durch 32 Indikatoren dokumentiert werden, wie sich Investitionen auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auswirken (sog. principle adverse impacts).
„Der ZIA unterstützt den notwendigen Wandel im Zusammenhang mit entsprechenden ESG-Aktivitäten. Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen ist dazu grundlegend wichtig. Ob die Offenlegungs-Verordnung Klarheit bringt, ist zweifelhaft – zumal sie nicht mit der Taxonomie synchronisiert ist“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. „Die Vorgaben sind viel zu einseitig auf Unternehmensbeteiligungen zugeschnitten, wohingegen Immobilien keine Berücksichtigung finden. Auch der vorgesehene Zeitraum greift viel zu kurz: Die weiteren durch die ESAs angekündigten Templates für ESG- und Impact-Produkte müssen erst noch konsultiert werden und liegen voraussichtlich erst Anfang 2021 final vor. Angesichts der zu erhebenden Datenmengen und zu implementierender Prozesse ist der bis März zur Verfügung stehende Zeitraum viel zu kurz.“
Die Offenlegungs-Verordnung ist Teil des EU Sustainable Finance Action Plan und kommt bereits am 10. März 2021 zur Anwendung.