Wer sich zu Hause sportlich betätigt, ist in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Wer sich schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung. Wer hingegen Mitglied in einem Sportverein ist, kann Glück haben: Einige Versicherer dehnen den Versicherungsschutz während der Corona-bedingten Schließungen von Sportstätten auch auf den häuslichen Bereich aus, wenn der Sportverein oder Verband dort versichert ist.
Sportunfälle zu Hause
So können beispielsweise auch Kursprogramme per Videotelefonie, die der Verein als Alternative zum Sport in der Halle oder auf der Sportanlage anbietet, oder auch individuelles Training im Rahmen solch einer Sportversicherung abgesichert sein.
Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern, wo immer es möglich ist, die Arbeit zu Hause ermöglichen, um Neuinfektionen zu stoppen. So die deutliche Ansage von Kanzlerin Merkel. Also sitzen viele Arbeitnehmer derzeit zu Hause am Küchentisch, auf der Couch, im Bett oder in einem eigenen Arbeitszimmer.
Versicherte Unfälle im Home-Office
Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz – egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist.
Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).
Warum der Weg zur Toilette kein Arbeitsunfall ist
Wer im Home-Office auf die Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18).
Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.
Durch geschlossene Kitas und Schulen spielt sich das Leben der meisten Kinder ebenfalls zum größten Teil zu Hause ab. Also wird hier nach Lust und Laune getobt, gespielt und gestritten. Wenn sich dabei ein Kind verletzt, greift die gesetzliche oder private Krankenversicherung, je nachdem, wie das Kind über seine Eltern mitversichert ist.
Wenn das Toben ins Auge geht
Kommt es während des Distanzlernens zu Hause zum Unfall – etwa beim gemeinsamen Online-Sportunterricht – sind die Schüler auch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier gilt aber wie auch beim Home-Office: Der Weg zur Toilette oder in die Küche ist nicht erfasst. Besteht eine private Unfallversicherung, sind dagegen alle Unfälle zu Hause auch durch sie abgesichert.
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