Zu langsame Bearbeitung von Leistungsanträgen: BaFin droht Versicherern

Julia Wiens
Foto: Bafin/Matthias Sandmann
Julia Wiens, BaFin-Exekutivdirektorin: "Wir erwarten, dass die Versicherer zügig arbeiten."

Die Finanzaufsicht BaFin verlangt von Versicherern die zügige Bearbeitung von Leistungsanträgen und droht bei Verstößen "aufsichtsrechtliche Maßnahmen" an. Das machte sie in einer Aufsichtsmitteilung deutlich. Welchen Bearbeitungszeitraum BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens maximal akzeptiert.

Die BaFin „erwartet, dass Versicherungsunternehmen Leistungsanträge grundsätzlich innerhalb eines Monats bearbeiten“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde (wobei „erwarten“ im BaFin-Jargon „verlangen“ oder „vorschreiben“ bedeutet).

Zurzeit erreichen die BaFin zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über sehr lange Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen, heißt es in der Mitteilung weiter. In vielen Fällen dauere der entsprechende Prozess länger als einen Monat. „Dies kann Versicherte in eine schwierige Lage bringen – etwa, wenn privat Krankenversicherte sehr hohe Rechnungen innerhalb kurzer Fristen begleichen müssen“, so die BaFin. 


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Mit ihrer Aufsichtsmitteilung stellt die BaFin klar: Versicherer müssen in durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge grundsätzlich spätestens nach einem Monat abschließend bearbeiten. „Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen können kein Grund für dauerhafte Verzögerungen in der Bearbeitung von Leistungsanträgen sein. Wir erwarten, dass die Versicherer zügig arbeiten“, betont Julia Wiens, BaFin-Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. „Die Versicherungsaufsicht wird das Leistungsverhalten der Versicherer weiterhin beobachten und bei Verzögerungen geeignete aufsichtliche Maßnahmen ergreifen,“ erklärt Wiens. 

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz sind Geldleistungen eines Versicherers mit dem Abschluss der notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung des Versicherers fällig, erläutert die Behörde. „Notwendige Erhebungen“ seien alle Maßnahmen, die ein durchschnittlich sorgfältiges Versicherungsunternehmen anstellen muss, um das Bestehen und den Umfang seiner Leistungspflicht abschließend zu ermitteln. „Die Prüfung schließt auch eine gewisse Überlegungsfrist des Versicherers ein“, stellt die BaFin klar. 

Ausnahmen nur in „komplexeren Fällen“

Hat demnach der Versicherer alle vom Versicherungsnehmer erbetenen Informationen erhalten und sind keine weiteren sachlichen Gründe für die Leistungsverweigerung ersichtlich, habe die Erstattung „unverzüglich zu erfolgen“.

Ausnahmen sieht die BaFin nur wenige : „In komplexeren Fällen, zum Beispiel in solchen mit Personenschäden, kann es sein, dass zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen zum Beispiel die Einholung von Sachverständigengutachten, medizinische Untersuchungen, Ortsbegehungen, die Einsichtnahme in behördliche Ermittlungen oder das Abwarten des Ausgangs eines Strafverfahrens erforderlich sind“. In solchen Fällen könne auch eine längere Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen als ein Monat angemessen sein. 

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