Man könnte die Rürup-Rente als das häßliche Entlein der Altersvorsorge betrachten. Doch die Vielgescholtene ist besser als ihr Ruf.
Die Rürup- oder Basisrente wurde im Jahr 2005 für Selbständige, denen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge nicht zugänglich sind, eingeführt. Deren Idee: Sparer können die dort eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, was die Steuerzahlung reduziert.
Allerdings gab es in der Vergangenheit auch zahlreiche Kritikpunkte an dem Modell. Dazu zählten unter anderem mangelnde Flexibilität, fehlende Vererbbarkeit oder zu hohe Kosten.
„Bei näherer Betrachtung relativieren sich jedoch einige dieser Kritikpunkte“, urteilt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Und wer sich das genau durchrechnet und die Möglichkeiten, die diese Form der Altersvorsorge bietet, richtig nutzt, für den kann sich diese staatlich geförderte Anlageform im Rahmen der finanziellen Vorsorgeplanung lohnen.“
Eine Zielgruppe für die Rürup-Rente sind daher Selbstständige. Auch weil sie hierzulande dem Risiko der Altersarmut besonders stark ausgesetzt sind. Das hat die OECD im vergangenen Jahr in einer Studie festgestellt.
Während Selbstständige in den 36 OECD-Ländern im Schnitt auf etwa 80 Prozent des Bruttorentenniveaus vergleichbarer Angestellter kommen, sind es in Deutschland gerade mal 50 Prozent. Allerdings steht dieser Berufsgruppe mit der Basis- oder Rürup-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge zur Verfügung, die diese kaum nutzen.
Dabei kann sich das lohnen, wie das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, das IVFP, in einer Berechnung festgestellt hat. Ausgangspunkt ist, dass aktuell die dort eingezahlten Beiträge zu 90 Prozent steuerlich ansetzbar sind und dieser Satz bis 2025 auf 100 Prozent steigt.
Wer 2020 nun einmalig 9.000 Euro einzahlt, kommt beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent auf eine Steuerersparnis von 4.151 Euro. Zwar fällt dafür die Besteuerung bei Bezug der Rente an. Doch wer 2025 in den Ruhestand geht, für den liegt der Besteuerungsanteil laut der IVFP-Analyse nur bei 85 Prozent. Das heißt, diese 15 Prozent sind und bleiben auch in den Folgejahren steuerfrei. „Zudem gilt es zu bedenken, dass der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als in der Ansparphase, weshalb sich die Rechnung lohnen kann“, ergänzt Tilmes.
Bessere Ergebnisse durch Kapitalmarktinvestments
Diese Differenz zwischen der Abzugsfähigkeit und der Besteuerung in der Auszahlphase macht die Rürup-Rente auch für die Generation der über 50jährigen attraktiv. Das ist ein weiteres Ergebnis der IVFP-Analyse. Ein 58-Jähriger mit noch fünf Beitragsjahren kann im Schnitt mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 92 Prozent in der Ansparphase rechnen.
In der Auszahlung aber wird er nur mit 84 Prozent besteuert. Damit kommt er auf ein ‚Steuerplus‘ von acht Prozentpunkten. Und da der jährlich ansteigende abzugsfähige Höchstbetrag derzeit bei 25.046 Euro für Ledige liegt und für Verheiratete bei 50.092 Euro, kann die Basisrente auch für Gutverdiener, die hohe Beiträge zurücklegen können, interessant sein.
„Vorteilhaft ist zudem“, erklärt Tilmes, „dass die Basisrente in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden kann. Und das ist, da so renditeträchtigere Investments getätigt werden können, gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld besonders wichtig.
Die fondsgebundene Variante mit einem Aktienanteil kann dort, wo es zur Vorsorge passt, deshalb auch besonders attraktiv sein.“ Zusammen mit dem bereits dargestellten steuerlichen Vorteil kann das attraktive Renditen bringen.
Aufgrund der oben beispielhaft errechneten Steuerersparnis ergibt sich laut dem IVFP nach Kosten dabei sogar ein Puffer von 30 Prozent. Das heißt, die Wertpapiere können 30 Prozent im Wert verlieren, bis der Anleger das eingesetzte Eigenkapital erreicht.
Trotz Vorteile: Auch bei der Basisrente kommt es auf den individuellen Fall an
Und schließlich relativieren sich auch die Kritikpunkte bei genauerer Betrachtung. Zum Beispiel, dass die Rürup-Rente als lebenslange Leibrente konzipiert ist und eine Kapitalauszahlung oder eine Vertragskündigung also nicht vorgesehen sind.
Unter Umständen ist dies sogar hilfreich, da sonst die Versuchung groß wäre, die angesparte Summe für andere Dinge als für die Altersvorsorge zu verwenden. Und auch die mangelnde Vererbbarkeit ist nicht unbedingt ein Argument, diese nicht abzuschließen.
So erhalten Ehepartner oder Kinder das vorhandene Kapital zwar nicht als Einmalbetrag ausgezahlt. Marktstandard sei hier laut dem IVFP aber die Verrentung des Kapitals oder Restkapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner.
„Trotz der Vorteile sollte jedem aber klar sein, dass eine solche Basisrente auch in die Altersvorsorge passen muss“, erklärt Tilmes. „Ob dies der Fall ist, muss jeder Anleger individuell für sich, idealerweise im Rahmen einer gründlich durchdachten Finanzplanung, klären.“ Um eine erste Indikation zu bekommen, lohnt es sich, dies mit dem Online-Rechner zur Basisrente auf www.frueher-planen.de auf Basis einiger grundlegender Daten durchzurechnen. (dr)
Foto: FPSB Deutschland