Es ist im Interesse der Versicherungswirtschaft das Zulagenverfahren der Riester-Rente zu vereinfachen, denn der staatliche Zuschuss entscheidet oftmals darüber, ob sich das Riestern lohnt. Eine neue Studie kommt nun zu dem Schluss, dass die Fördersummen oftmals an der eigentlichen Zielgruppe – den Geringverdienern – vorbeifließt.
Nach Ansicht von Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing bei der Stuttgarter Lebensversicherung, sollte das komplizierte Riester-Zulagenverfahren vereinfacht werden, „etwa die unterschiedlichen Zulagenhöhe für Kinder, die vor oder ab 2008 geboren wurden“.
Wer die volle Förderung erhalten möchte, muss jährlich mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind. Ist der Nachwuchs erst nach 2008 auf die Welt gekommen, haben Riester-Sparer Anspruch auf 300 Euro.
Nur Hälfte der Sparer schöpft Riester-Förderung aus
Deshalb profitieren von der staatlichen Förderung insbesondere Familien – aber auch Geringverdiener. So erhalten alleinerziehende Riester-Sparer mit einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro für einen Eigenbeitrag von 261 Euro weitere 339 Euro vom Staat. Die Förderung beläuft sich damit auf 56 Prozent des Gesamtbeitrags.
Auch bei Jahreseinkommen von 50.000 Euro und mehr liegt die Förderquote nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV je nach Familienstand zwischen 28 Prozent und 38 Prozent. Allerdings schöpfe nur gut die Hälfte der Sparer die Riester-Förderung voll aus, berichtet der GDV auf Basis jüngster Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Gleichwohl erreiche die Riester-Förderung ihr Ziel, beteuert der Verband: Demnach hätten nach der Statistik von 2011 fast zwei Drittel (64,8 Prozent) der Riester-Zulagenempfänger ein Jahreseinkommen von weniger als 30.000 Euro.
Eine zusätzliche Steuerermäßigung, von der in der Tendenz eher Sparer mit höheren Einkommen profitierten, erhalte demgegenüber nur jeder dritte Zulagenempfänger. So können Riester-Sparer über die Zulagen hinaus von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an.
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