Die Zurich Versicherung erweitert ihr Angebot im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Diese richtet sich an Beamte, Soldaten und Richter. Die neue Option kann in der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sowie in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von Zurich gegen einen Mehrbeitrag von rund zehnn Prozent vereinbart werden.
Die Dienstunfähigkeitsoption sichert Beamte im Falle einer allgemeinen Dienstunfähigkeit ab, unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit besteht. Wird die versicherte Person vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, führt Zurich keine eigene Leistungsprüfung durch und zahlt die vereinbarte Leistung.
Die Produktanpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt die besonderen Herausforderungen und Versorgungslücken, die insbesondere Berufsanfänger, Beamte auf Probe und auf Widerruf betreffen. Diese erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit oft kein oder nur ein geringes Ruhegehalt und müssen auf die gesetzliche Rentenversicherung zurückgreifen, sofern die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist.
Björn Bohnhoff, Zurich Leben Vorstand, erklärt: „Viele Beamten überschätzen die Versorgung durch ihren Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe der Versorgung ist entscheidend abhängig vom jeweiligen Beamtenstatus. Insbesondere Berufsanfänger, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit kein oder nur ein geringes Ruhegehalt vom Staat. Hier empfiehlt es sich privat vorzusorgen.“
Trotz Beamtenstatus: Oft kein Anspruch auf Ruhegehalt
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 10.300 Personen beziehungsweise 17 Prozent aller Neupensionierten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dabei haben nur Beamte auf Lebenszeit Anspruch auf das Ruhegehalt in maximaler Höhe von 71,75 Prozent ihrer Bezüge nach einer Dienstzeit von 40 Jahren.
„Mit der Einführung der Dienstunfähigkeitsabsicherung bieten wir Beamten auf Probe oder Widerruf die Möglichkeit ihre Versorgungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit zu schließen. Beamte auf Lebenszeit haben damit die Möglichkeit ihr Ruhegehalt aufzustocken, um im Falle des Falles den Lebensstand weiterhin aufrecht erhalten zu können“, erklärt Bohnhoff.
Echte DU-Absicherung: Keine eigene Leistungsprüfung
Bei der Absicherung von Zurich handelt es sich um eine sogenannte ‘echte’ Dienstunfähigkeitsabsicherung. Wird ein Beamter durch den Dienstherrn ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen als dienstunfähig erklärt, zahlt der BU-Versicherer die vereinbarte Leistung aus, ohne dass zusätzlich von Zurich geprüft wird, ob die Beamtin oder der Beamte auch als berufsunfähig gilt.
Damit folgt Zurich der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Leistungsprüfung der Dienstunfähigkeit an. Auch wenn die versicherte Person Beamter ist und keine Dienstunfähigkeit vorliegt, kann sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten. In diesem Fall führt Zurich eine Günstigerprüfung durch und erbringt damit entweder Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Dienstunfähigkeit.
Seite 2: Grundfähigkeitsversicherung mit umfassenderen Leistungskatalog