Bei den stationären Zusatzversicherungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Modernisierung der Musterbedingungen überfällig. Zu diesem Schluss kommt die Assekuranz-Ratingagentur Assekurata. 27 der 63 getesteten Tarife wurden mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet.
Keine der analysierten Zusatzversicherungen konnte demnach eine sehr gute Bewertung erreichen. Die beste Note (2,3) erhielt die Central mit ihrem Tarif „PlanS“.
Zwei fundamentale Schwachstellen
Dabei monierten die Analysten gleich zwei fundamentale Schwachpunkte: Die Definition des Leistungsfalles sei nicht an eine stationäre Behandlung geknüpft, für die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet, sondern an die Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit durch den privaten Krankenversicherer.
Dies bedeutet, dass Letzterer theoretisch eine Kostenübernahme prüfen beziehungsweise verweigern kann, obwohl die GKV die allgemeinen Kosten bereits trägt und eine medizinische Notwendigkeit somit bejaht.
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Dr. Reiner Will, Assekurata-Geschäftsführer, präzisiert: „Auch wenn in der Leistungspraxis die PKV häufig der GKV bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit folgt, besteht hierzu rechtlich und bedingungsseitig keine Verpflichtung.“
Veraltete Musterbedingungen
Der zweite Schwachpunkt betrifft den Studienautoren zufolge die Verwendung veralteter Musterbedingungen. Es würden demnach noch die Bedingungen des PKV-Verbandes MB/KK 2009 beziehungsweise Klauseln verwendet werden, welche Versicherte benachteiligten.
Dies sei umso erstaunlicher vor dem Hintergrund, „dass einige Versicherer in der Praxis häufig weniger restriktiv regulieren, als die Tarife dies bedingungsseitig vorsehen“, so Assekuranzanalyst Will. (nl)
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