In den nahezu wortgleichen Veröffentlichungen nach Paragraf 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz informieren die Degag Kapital GmbH und die Degag WI8 GmbH darüber, dass sie offene Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen haben. Ein Ausfall der Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Unternehmen zur Zins- und Rückzahlung der jeweiligen Genussrechte. Seit dem 16. Dezember 2024 befinden sich beide gegenüber Anlegerinnen und Anlegern in Zahlungsverzug.
Die Emittenten haben den Nettoemissionserlös den Mitteilungen zufolge jeweils in verbundene Immobilienunternehmen investiert. Derzeit sind Forderungen der Emittenten aus diesen Investitionen offen. Ein Ausfall der Forderungen ist jeweils nicht auszuschließen und hätte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Emittenten, heißt es.
Zahlungen nicht fristgerecht geleistet
Aus dem Rückfluss der Investitionen, also der Zahlung der offenen Forderungen, sollten Zins und Tilgung auf die Vermögensanlagen geleistet werden. Dieser Umstand habe zur Folge, dass die Fähigkeit der jeweiligen Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung von Zinsen und auf Rückzahlung des Anlagebetrages der Vermögensanlage „erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist“. Vor diesem Hintergrund konnten vertragsgemäße Zahlungen gegenüber den Anlegern auf die Vermögensanlagen, welche am 16. Dezember 2024 fällig sind, nicht fristgerecht geleistet werden.
Kurz zuvor hatte die BaFin bereits eine entsprechende Mitteilung der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH für drei ihrer Emissionen aus dem Jahr 2021 veröffentlicht. Betroffen sind somit folgende Emissionen:
Degag Kapital GmbH
- Genussrechts-Beteiligung „Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit 5 Jahre“
- Genussrechts-Beteiligung „Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit 5 Jahre“
- Genussrechts-Beteiligung „Serie L – Monatliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit 10 Jahre“
- Genussrechts-Beteiligung „Serie L – Jährliche Zinszahlung und Mindestlaufzeit 10 Jahre“.
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 7 – Mindestlaufzeit 5 Jahre, Zinssatz 6,5 % p. a.“
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 7 – Mindestlaufzeit 10 Jahre, Zinssatz 6,9 % p.a.“
Die Prospekte für die „Serie L“-Emissionen wurden jeweils am 25. November 2016 aufgestellt und am 9. Dezember 2016 veröffentlich. Die Prospekte der „Wohninvest 7“-Genussrechte stammen vom 21. März 2018 und wurden am 29. März 2018 veröffentlicht.
Degag WI8 GmbH
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 8 – Mindestlaufzeit 5 Jahre, Zinssatz 6,5 % p. a.“
- Genussrecht „DEGAG WohnInvest 8 – Mindestlaufzeit 10 Jahre, Zinssatz 6,9 % p. a.“
Datum der Aufstellung der Verkaufsprospekte jeweils: 19. September 2019, Datum der Veröffentlichung der Verkaufsprospekte: 30. September 2019.
Degag Bestand und Neubau 1 GmbH
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 1 – Mindestlaufzeit 5 Jahre, Zins 6,1 % p.a.“
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 1 – Mindestlaufzeit 10 Jahre, Zins 6,5 % p.a.“
- Genussrechte „DEGAG Wohnkonzept 2″
Die Prospekte zu diesen Vermögensanlagen wurden jeweils am 18. März 2021 aufgestellt und am 1. April 2021 veröffentlicht.