Am Silvestertag 2012 läuft die Übergangsfrist zur Umsetzung des Vermögensanlagengesetzes aus, das seit 1. Juni 2012 gilt und den Markt grundlegend verändert hat.
Text: Andreas Friedemann, Cash.Online
Die viel beschworene Konsolidierung ist in vollem Gange. Während die gesamte Branche wie gelähmt bangt, welche Regulierungsvorschläge wirklich den Weg in das AIFM-Umsetzungsgesetz Kapitalanlagegesetzbuch finden und ihre Aktivitäten auf dem Erstmarkt beschränken werden, haben die Teilnehmer des Zweitmarktes bereits Gewissheit.
Wer Anteile an den Beteiligungsangeboten handeln möchte, benötigt eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG), muss sich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrollieren lassen und umfangreiche Berichtspflichten erfüllen. So schreibt es der Gesetzgeber im KWG vor und hat die Regelung kurzfristig zum 1. Juni 2012 in Kraft treten lassen. Da der damit verbundene Aufwand jedoch erheblich ist, hat er eine vergleichsweise großzügige Übergangsregelung mit verabschiedet: Bis zum Silvestertag 2012 müssen die Händler den Antrag bei der BaFin gestellt haben, wenn sie den An- und Verkauf von Anteilen geschlossener Fonds gesetzeskonform betreiben möchten.
Selbst die beiden Marktführer, die Hamburger Zweitmarktplattformen Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG und die DZAG Deutsche Zweitmarkt AG, haben die Lizenz zwar beantragt, aber noch keinen Bescheid von der Aufsichtsbehörde erhalten. „Wir haben das Antragsverfahren im November letzten Jahres eingeleitet und rechnen damit, bald die Lizenz erteilt zu bekommen. Trotz des erheblichen Organisations- und Kostenaufwands finde ich es mit Blick auf den Anlegerschutz richtig, dass die Finanzaufsichtsbehörde genau prüft, wer sich auf dem Zweitmarkt als Händler tummelt“, sagt DZAG-Vorstand Björn Meschkat. Die beiden Hauptgesellschafter des Unternehmens sind der Zweitmarktfondsanbieter Salomon Invest und der Warburg Verbund.
Die Konkurrenten von der Fondsbörse Deutschland haben ihren Antrag zwar erst Ende August 2012 abgegeben, sind aber damit immer noch auf der sicheren Seite. Vorstandschef Alex Gadeberg erwartet ebenfalls, dass nicht jeder der zahlreichen Makler und Handelsplattformen, die derzeit am Markt aktiv sind, die finanziellen und organisatorischen Belastungen auf sich nehmen will oder kann.
Die mit der Regulierung einhergehenden Konsolidierung werde zu mehr Transparenz und einer weiteren Professionalisierung des Zweitmarktes beitragen und den Anlegerschutz verbessern: „Dem schützenswerten Investor, sei es auf Käufer- oder Verkäuferseite, wird es leichterfallen, ein Gefühl für das Preisgefüge eines Anteils zu entwickeln, wenn nur noch zwei oder drei Marktplätze existieren, weil die neuen gesetzlichen Anforderungen auch das eine oder andere schwarze Schaf verdrängen werden“, so der DZAG-Chef. Daneben kann er – wie Gadeberg auch – auf steigende Umsätze auf der eigenen Handelsplattform hoffen, wenn sich die Zahl der Wettbewerber reduziert.
Zu ihnen zählten bis dato nicht wenige Emissionshäuser, die unterschiedliche Modelle entwickelt haben, um an dem lukrativen Zweitmarktgeschäft teilzuhaben. Die Münchener Conti Unternehmensgruppe etwa bot eigenen Anlegern ab dem Jahr 2003 an, den Verkauf der von ihnen gezeichneten Schiffsbeteiligungen im Bedarfsfall zu vermitteln. Zu diesem Zweck richtete der Initiator unter dem Dach der Vertriebs- und Marketingtochter Conti Corona die Handelsplattform Conti Zweitmarkt ein.
„Nach unserem Verständnis gehört es zu den Aufgaben eines Emissionshauses, seine Gesellschafter vom Anfang bis zum Ende selbst zu betreuen. Dabei haben wir uns immer bemüht, einen fairen Kurs zu stellen, der den Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwischen Verkäufer und Käufer eines Fondsanteils sicherstellt. Durchschnittlich 83 Prozent unserer veräußerungswilligen Anleger haben in den letzten neun Jahren von diesem Angebot Gebrauch gemacht und ihren Fondsanteil über unsere Plattform verkauft“, betont Oliver Lewark, der als Mitglied der Geschäftsführung die Zweitmarkt-Aktivitäten der Conti leitet.