„Momentan herrscht noch ein Schwebezustand. Während einige Initiatoren mit Zweitmarktplattformen ihre Empfehlungen einfach an uns weiterleiten, sind andere darum bemüht, eine Gebühr dafür auszuhandeln. Nach dem Auslaufen der Übergangsfrist zum Jahresende wird sich wohl im Laufe des ersten Halbjahres 2013 ein klares Verfahren etablieren“, erwartet Meschkat.
Gadeberg sieht das ähnlich. „So groß ist der Kuchen ohnehin nicht, den wir da verteilen könnten. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht in dem Abschnitt ‚Zuwendungen‘ klar vor, dass die gezahlten und der Höhe nach begrenzten Vertriebsprovisionen mit einer Qualitätsverbesserung für den Kunden einhergehen müssen. Zweistellige Courtagen, die früher mitunter bezahlt wurden, sind längst nicht mehr zulässig“, betont Gadeberg und fügt hinzu: „Ebenso interessant wie der Wettbewerb um die Zweitmarktplattformen der Emissionshäuser sind die Vertriebe von Banken und Sparkassen, die wir anbinden wollen. Mit mehreren hundert Kreditinstituten arbeiten wir bereits heute sehr gut zusammen. Wir beobachten, dass der Bankberater für den veräußerungswilligen Anteilseigner oft der erste Ansprechpartner ist, noch vor dem Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft.“
Indes: Das börsennotierte Emissionshaus MPC Capital AG will beispielsweise seine onlinebasierte Zweitmarktplattform MPC FundXChange selbstständig fortführen. „Zum Konzern gehört bereits eine Gesellschaft, die über die erforderlichen KWG-Lizenz verfügt. Beide Gesellschaften werden derzeit zusammengeführt, sodass die MPC FundXChange auch unter den neuen regulatorischen Anforderungen nahtlos weiteroperieren kann“, erläutert Unternehmenssprecher Michael Benninghoff. Gehandelt werden ausschließlich Anteile von hauseigenen Fonds.
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