„Sofern eine Nutzung der Daten zur Versendung unlauterer Kaufangebote erfolgt, könnte dies eine solche Begrenzung des Herausgabeanspruchs begründen. Dies mag bei künftigen Auskunftsklagen möglicherweise den Fondsgesellschaften als zusätzliches Argument dienen, um etwaige Klagen abzuwehren“, sagt er.
Bei den Behörden, die die Fondsbörse einschalten will, handelt es sich laut Marxsen um die Finanzaufsicht BaFin sowie die Börsenaufsichtsbehörde in Hamburg. Und was will sie dort erreichen?
„Beide Behörden werden sich ein Bild machen. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, dass Wege gefunden werden, die den Verbraucherschutz weiter stärken“, so die etwas vage Zielsetzung.
Kanzlei unternimmt „nichts weiter“
Cash. hat auch die Kanzlei Kucera um eine Stellungnahme gebeten. „Die Kritik der Fondsbörse ist uns bekannt“, antwortet Rolf G. Krauß, Rechtsanwalt und Steuerberater in der Kanzlei.
„Da wir laufende Mandatsbeziehungen grundsätzlich nicht gegenüber Dritten kommentieren, haben wir beschlossen, hier nichts weiter zu unternehmen“, so Krauß weiter.
Nach Rücksprache mit dem Mandanten könne er allerdings Folgendes mitteilen: „Die Ansprache von Anlegern durch unseren Mandanten erfolgt ausschließlich über den Treuhänder der jeweiligen Fonds. Der Treuhänder fügt dem Angebot in Absprache mit unserem Mandanten ein Schreiben bei.“
Seite vier: War die „Anlegerwarnung“ unlauter?