Zweitmarkt: „Freundliche Grüße, Hauke & Jan“

Diese Information fehlt auch in dem Brief von „Hauke & Jan“. Sie ist jedoch wiederum in dem Anschreiben der DG Anlage enthalten, die zudem die Anleger schon zuvor darüber informiert hatte.

Unabhängig davon, wie diese Vorgänge rechtlich zu bewerten sind, stellt sich die Frage, wie andere Aufkäufer verfahren. Die HTB aus Bremen zum Beispiel spricht die Anleger ebenfalls meistens direkt an. Sieht sie dabei eine Verpflichtung, über etwaig höhere Preise an der Fondsbörse zu informieren?

„Wir sehen keine Verpflichtung, weil wir faire und realistische Angebote machen, die von externen und internen Bewertern bestätigt wurden. Ob der Kunde diese annimmt, entscheidet er selbst. In Zeiten des Internets war es nie zuvor einfacher, sich ein Bild von seiner Beteiligung zu machen“, antwortet Marco Ambrosius, HTB-Geschäftsführer.

Schlechtes Licht auf der Branche

„Hinzu kommt: Die Börse bringt Angebot und Nachfrage zusammen, aber oftmals nur zu limitierten Umsätzen. Das unterscheidet uns als professionellen Aufkäufer“, so Ambrosius weiter.

„Darüber hinaus räumen wir den Kunden auch ein Widerrufsrecht ein. Also genug Zeit, sich zu informieren“, sagt er. Die Aufsicht sieht er nicht in der Pflicht.

Ob BaFin und Börsenaufsicht das auch so sehen, werden wir vielleicht erfahren, wenn sie sich nach dem Anstoß der Fondsbörse eine Meinung gebildet haben.

So oder so ist Gadeberg jedenfalls in einem Punkt zuzustimmen: Die Sache wirft insgesamt kein besonders gutes Licht auf die Branche, allerdings womöglich auch nicht auf die Fondsbörse.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Cash.-Ausgabe 9/2018.

Autor: Stefan Löwer, Cash.

Fotos: Fondsbörse, Shutterstock

 

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