Wer nach Alkoholgenuss nicht mehr in der Lage ist, ein Auto sicher zu fahren, darf auch keinen E-Scooter benutzen. Ab 1,1 Promille wird der Kfz-Führerschein entzogen. Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (1 Ss 276/22) hin.
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