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Unternehmerisch tätige Personen müssen Zugang zu einem Verfahren haben, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. So schreibt es die sehr umfangreiche EU-Richtlinie 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz u. a. vor. Die Richtlinie muss bis zum 17. Juli 2021 …
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